So melden Sie richtig:
Eine Meldung besteht aus
- vollständigem Meldeformular mit Mitgliedsnummer (für ermäßigte Meldegebühr) und Unterschrift(en)
- drei lesbaren Fotokopien der Ahnentafel bzw. Registerbescheinigung mit Vorder-und Rückseite
- Meldegeldzahlung
und ist erst als verbindlich anzusehen, wenn es fristgerecht und vollständig bei der Meldestelle / Prüfungsleitung vorliegt.
Meldeschluß für eine Prüfung ist, wenn bei der Ausschreibung nicht angegeben, spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin!
Zeitnah erfolgt nach Meldeschluss die Einladung.
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